OLG Brandenburg - Beschluss vom 24.01.2018
13 WF 303/17
Normen:
BGB § 1686a; FamFG § 167a;
Fundstellen:
FuR 2019, 226
Vorinstanzen:
AG Senftenberg, vom 06.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 33 F 146/17

Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.01.2018 - Aktenzeichen 13 WF 303/17

DRsp Nr. 2018/11694

Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Die Annahme der Kindeswohldienlichkeit beim Umgang des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters setzt voraus, dass die vom Umgang zu erwartenden Vorteile die sich ergebenden Nachteile überwiegen. Grundsätzlich kann Umgang eines Kindes, das bereits einen rechtlichen Vater hat, mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dienen, indem die Umgangskontakte dem Kind die Entwicklung einer Beziehung zu einer außerhalb der sozialen Familie stehenden Person ermöglichen. Die aufgrund des Umgangs entstehende Beziehung kann dem Kind zu Klarheit über die Familienverhältnisse sowie über Fragen, die die eigene Herkunft betreffen, verhelfen. Die beharrliche Verweigerung eines Umgangs des Kindes mit seinem leiblichen Vater durch die Eltern genügt demgegenüber nicht.

Auf seine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 6. November 2017 wird dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin H... beigeordnet.

Normenkette:

BGB § 1686a; FamFG § 167a;

Gründe:

I.