OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.05.2020
4 UF 17/20
Normen:
BGB § 1685 Abs. 2; BGB § 1684 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Main, vom 13.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen ...

Umgangsrecht des Partners der Mutter eine durch Fremdinsemination gezeugten Kindes

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.05.2020 - Aktenzeichen 4 UF 17/20

DRsp Nr. 2021/3251

Umgangsrecht des Partners der Mutter eine durch Fremdinsemination gezeugten Kindes

1. Dem früheren Partner der Mutter eines durch Fremdinsemination gezeugten Kindes kann gem. § 1685 BGB ein Umgangsrecht zustehen, wenn während der Zeit des Zusammenlebens mit der Mutter eine sozial-familiäre Beziehung zwischen ihm und dem Kind bestanden hat. Dabei ist in zeitlicher Hinsicht ein kontinuierliches Zusammenleben über eine Dauer von drei Jahren als ausreichend anzusehen. 2. Dies setzt jedoch weiter voraus, dass der Umgang dem Kindeswohl dient. Dies ist nicht der Fall, wenn vor dem Hintergrund eines zwischen dem früheren Partner und der Kindesmutter herrschenden Streits vom Kind nicht aufzulösende Loyalitätskonflikte zu erwarten sind.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf 3.000 €.

Dem Antragsteller wird für das Rechtsmittelverfahren Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt RA1, Stadt1, mit der Maßgabe bewilligt, dass die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der beigeordnete Rechtsanwalt seine Kanzlei nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts hat, bis zur Höhe der Vergütung eines Verkehrsanwalts am Wohnort des Antragstellers erstattungsfähig sind. Ratenzahlungen auf die Verfahrenskosten werden nicht angeordnet.

Normenkette: