Die Wirksamkeit des Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Juli 2012 -
Der Freistaat Sachsen hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erstatten.
I.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anordnung von Umgangskontakten ihrer drei Kinder mit dem Kindesvater.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|