Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erben des Unterhaltsschuldners
OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 12 WF 7/03
DRsp Nr. 2004/15171
Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erben des Unterhaltsschuldners
Die Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erben ist nicht möglich, da der Erbe unterhaltsrechtlich nicht Rechtsnachfolger des Unterhaltsschuldners ist.