OLG Oldenburg - Beschluss vom 22.01.2003
12 WF 7/03
Normen:
ZPO § 727 ; BGB § 1586b ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1220

Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erben des Unterhaltsschuldners

OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 12 WF 7/03

DRsp Nr. 2004/15171

Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erben des Unterhaltsschuldners

Die Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erben ist nicht möglich, da der Erbe unterhaltsrechtlich nicht Rechtsnachfolger des Unterhaltsschuldners ist.

Normenkette:

ZPO § 727 ; BGB § 1586b ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1220