OLG Koblenz - Beschluss vom 15.07.2003
11 WF 520/03
Normen:
ZPO § 727 ; BGB § 1586b ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 557
InVo 2004, 238

Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erbeserben des Unterhaltsschuldners

OLG Koblenz, Beschluss vom 15.07.2003 - Aktenzeichen 11 WF 520/03

DRsp Nr. 2004/15199

Umschreibung eines Unterhaltstitels auf den Erbeserben des Unterhaltsschuldners

»Ein auf einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung beruhender Unterhaltstitel kann nach dem Tod des Unterhaltsschuldners und seines Erben unmittelbar gegen den Erbeserben umgeschrieben werden, ohne dass zuvor eine Umschreibung auf den Erben erfolgt ist.«

Normenkette:

ZPO § 727 ; BGB § 1586b ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 557
InVo 2004, 238