Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Remscheid vom 11.01.2012 abgeändert und der Antragstellerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. aus R. für die Anträge gemäß Ziffern 1. und 2. der Antragsschrift vom 14.10.2011 Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Die zulässige Beschwerde ist in vollem Umfang begründet.
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