LG Hannover - Beschluß vom 09.10.1997
20 S 155/97
Normen:
ZPO § 53, §§ 511 ff;
Fundstellen:
FamRZ 1998, 380

LG Hannover - Beschluß vom 09.10.1997 (20 S 155/97) - DRsp Nr. 1998/16835

LG Hannover, Beschluß vom 09.10.1997 - Aktenzeichen 20 S 155/97

DRsp Nr. 1998/16835

Unabhängig von der Geschäftsfähigkeit einer betreuten Person führt die Bestellung eines Betreuer nach § 53 ZPO dazu, daß die betreute Person für das Verfahren einer nichtprozeßfähigen Person gleichgestellt wird, daher kann die betreute Person nur durch den Betreuer, nicht aber selbst wirksam Berufung einlegen.

Normenkette:

ZPO § 53, §§ 511 ff;
Fundstellen
FamRZ 1998, 380