AG Kerpen, vom 27.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 50 F 566/03
Unanfechtbarkeit isolierter Kostenentscheidung bei einstweiliger Unterhaltsanordnung aufgrund Anerkenntnisses
OLG Köln, Beschluss vom 28.09.2005 - Aktenzeichen 14 WF 108/05
DRsp Nr. 2006/6223
Unanfechtbarkeit isolierter Kostenentscheidung bei einstweiliger Unterhaltsanordnung aufgrund Anerkenntnisses
»Isolierte Kostenentscheidungen, die im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung deshalb ergehen, weil in der Hauptsache eine Kostenentscheidung nicht getroffen werden kann, sind unanfechtbar, wenn auch die einstweilige Anordnung gemäß § 620 cZPO unanfechtbar ist. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines entsprechenden Anerkenntnisses eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt erlassen worden ist.«