OLG München - Urteil vom 04.03.1992
12 UF 941/90
Normen:
BGB §§ 1572 1579 Nr. 7 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 1992, 14
Vorinstanzen:
AG Mühldorf, - Vorinstanzaktenzeichen F 194/85

Unbilligkeit der zeitlich unbegrenzten Inanspruchnahme für Ehegattenunterhalt

OLG München, Urteil vom 04.03.1992 - Aktenzeichen 12 UF 941/90

DRsp Nr. 1998/14664

Unbilligkeit der zeitlich unbegrenzten Inanspruchnahme für Ehegattenunterhalt

Litt der Ehemann bereits bei Eheschließung an Multipler Sklerose, kann die zeitlich unbegrenzte Inanspruchnahme durch die Ehefrau auf nachehelichen Unterhalt unbillig sein.

Normenkette:

BGB §§ 1572 1579 Nr. 7 ;

Gründe:

Die Berufung des Antragstellers sowie die (unselbständige) Anschlußberufung der Antragsgegnerin sind zulässig (§§ 511 ff., § 521 ZPO). In der Sache hat jedoch nur das Rechtsmittel des Antragstellers teilweise Erfolg.