Unbilligkeit nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2003 - Aktenzeichen 9 UF 47/03
DRsp Nr. 2004/14893
Unbilligkeit nachehelichen Unterhalts bei kurzer Ehedauer
»Eine nicht die Voraussetzungen des § 1579 Nr. 1 BGB erfüllende kurzzeitige Ehe kann dann, wenn in der Ehe keine wechselseitigen Abhängigkeiten begründet worden sind, die Bedürftigkeit nicht ehebedingt ist und weitere, den Unterhaltsverpflichtenden besonders belastende Elemente hinzutreten, eine unbefristete Gewährung von nachehelichem Unterhalt als grob unbillig gem. § 1597 Nr. 7 BGB erscheinen lassen.«