Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 9. Familiensenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2013 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich.
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