Der Antragsgegner hat zu Beginn des Anhörungstermins vom 24. Januar 2003 einen nicht unterschriebenen Antrag auf Prozesskostenhilfe vom 23. Januar 2003 nebst Anlagen übergeben lassen, nämlich: nicht unterschriebene Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 23. Januar 2003, Verdienstbescheinigungen für August, September und Oktober 2002. Die Übergabe hat er mit der Erklärung verbinden lassen, er habe keinen Mietvertrag, so dass er ihn auch bislang nicht habe vorlegen können. Er werde nachgereicht werden.
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