I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 30.05.2018 wird verworfen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten ihres Rechtsmittels.
Wert des Beschwerdeverfahrens: bis 500 €
II. Der Antrag des Antragsgegners auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
1. Die beschwerdeführende Antragstellerin wendet sich in einer mit Folgesachen verbundenen Ehesache gegen die unterlassene Bescheidung eines Kostenantrages nach § 269 Abs. 4 ZPO im Scheidungsbeschluss und gegen die dortige Kostenentscheidung.
Der Antragsgegner hatte in einer Ehesache Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt als Folgesache im Verbund anhängig gemacht und seinen Antrag im Termin am 09.11.2016 mit Zustimmung der Antragstellerin zurückgenommen (61), die daraufhin mit Schriftsatz vom 09.01.2017 Kostenantrag gegen den Antragsgegner gestellt hat (151 UE).
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