OLG Celle - Beschluss vom 21.05.2012
18 UF 171/11
Normen:
HKÜ Art. 13;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 391
Vorinstanzen:
AG Celle, vom 12.08.2011

Unterbleiben der Rückführung eines entführten Kindes wegen Eingewöhnung in die neuen Lebensverhältnisse; Begriff der schwerwiegenden Gefährdung i.S. von Art. 13 HKÜ

OLG Celle, Beschluss vom 21.05.2012 - Aktenzeichen 18 UF 171/11

DRsp Nr. 2012/14837

Unterbleiben der Rückführung eines entführten Kindes wegen Eingewöhnung in die neuen Lebensverhältnisse; Begriff der schwerwiegenden Gefährdung i.S. von Art. 13 HKÜ

Auch wenn es für ein entführtes Kind eine schwere Belastung darstellen kann, wenn es die ihm seit längerer Zeit vertraute Umgebung verlassen muss, so reicht dies jedoch für die Annahme einer schwerwiegenden Gefährdung i.S. von Art. 13 HKÜ nicht aus. Die Unterbrechung der gegenwärtigen Situation ist typische Folge der von dem entführenden Elternteil einseitig und widerrechtlich herbeigeführten Lage und ist damit grundsätzlich ein unvermeidbar hinzunehmen.

I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Celle vom 12. August 2011 geändert und wie folgt neu gefasst:

1. Das Kind ... ist in die USA zurückzuführen.