OLG Hamm - 11.02.1972 (15 W 56/72) - DRsp Nr. 1996/17297
OLG Hamm, vom 11.02.1972 - Aktenzeichen 15 W 56/72
DRsp Nr. 1996/17297
Unterbleibt die nach §§ 49FGG zwingend vorgeschriebene Anhörung des Jugendamtes, so stellt das einen Verfahrensverstoß dar, der in der weiteren Beschwerde zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen kann und regelmäßig führen muß, weil die Möglichkeit der Ursächlichkeit des Verfahrensverstoßes für die angefochtene Entscheidung nicht ausgeschlossen werden kann.