I. Anstelle eines Tatbestandes wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Das Landgericht hat der Klage durch am 8.4.2002 verkündetes Urteil stattgegeben (Bl. 289 - 298 d.A.). Nach Einlegung der Berufung durch alle drei Beklagten wurde am 1.6.2002 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beklagten zu 2) eröffnet.
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