AG Halberstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 330/98
Unterhalt - Anhängigkeit des Vaterschaftsfeststellungsverfahren - rückwirkende Verurteilung - Zahlungsklage
OLG Naumburg, Urteil vom 06.09.2001 - Aktenzeichen 8 UF 248/00
DRsp Nr. 2001/16549
Unterhalt - Anhängigkeit des Vaterschaftsfeststellungsverfahren - rückwirkende Verurteilung - Zahlungsklage
»Wird ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren erst nach dem 30.6.1998 anhänging, kann keine rückwirkende Verurteilung ab Geburt nach § 1612aBGB erfolgen. Vielmehr ist insoweit die Verurteilung erst ab 1.7.1998 zulässig. Soweit Unterhalt vor diesem Zeitpunkt geschuldet wird, ist dies nur als Zahlungsklage zulässig, denn die Übergangsvorschrift des Art. 5 § 2KindUG kommt auf diese Fallgestaltung nicht zur Anwendung.«
1. Soweit sich die - unselbständige - Anschlussberufung des Beklagten gegen die Feststellung richtet, dass er der Vater der Klägerin ist, ist sie unzulässig.
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