Mandatssituation 4.6: Unterhalt des volljährigen Kindes

Autor: Dimmler

Sachverhalt Checkliste Lösung Verfahren

In der Anwaltskanzlei Oskar Klose erscheint am 15.03.2023 der 22 Jahre alte Konrad Merkel. Er will seine Unterhaltsansprüche geklärt wissen. Er studiert im ersten Semester Betriebswirtschaftslehre in München. Beabsichtigt ist ein Bachelorabschluss. Seine Eltern sind geschieden. Sein Vater Marvin Merkel verdiene wohl so rund 3.500 Euro, seine Mutter Franziska Freytag rund 2.000 Euro. Die Eltern leben in Hamburg bzw. Stuttgart. Unterhalt beziehe seine Mutter von seinem Vater nicht mehr. Vor Beginn seines Studiums hat der Vater seit seinem zehnten Lebensjahr immer gleichbleibend 450 Euro einvernehmlich bezahlt. Jetzt will sein Vater plötzlich nichts mehr bezahlen. Konrad sei alt genug. Eigenes Vermögen besitze er nicht. BAföG erhalte er wegen des Einkommens seiner Eltern auch nicht. Bislang habe er sich durch einen Nebenjob über Wasser gehalten. Krankenversichert sei er über seine Mutter. Studiengebühren fallen pro Semester i.H.v. 300 Euro an.

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Genaues Einkommen des Vaters?

Kennt der Mandant das Einkommen der Mutter genauer?

Hat der Vater weitere Unterhaltspflichten, z.B. gegenüber einem neuen Ehegatten und/oder minderjährigen Kindern?

Hat die Mutter weitere Unterhaltspflichten, z.B. gegenüber dem Ehegatten und/oder minderjährigen Kindern?

Hat das volljährige Kind Vermögen?