I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer Ehe ging die Tochter ..., geboren am ... hervor. Das Sorgerecht für das Kind stand der Mutter zu. Der vom Vater geschuldete Unterhalt wurde aufgrund eines vollstreckbaren Schuldtitels durch Pfändung beigetrieben.
Unter dem 27. November 1991 hat der Vater die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine gegen die Mutter gerichtete Klage beantragt, mit der er geleistete Unterhaltsbeträge zurückzufordern beabsichtigt.
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