SchlHOLG - Urteil vom 19.12.2000
8 UF 87/00
Normen:
BGB § 1570 § 1577 Abs. 2 § 1615 S. l ;
Fundstellen:
FuR 2001, 555
OLGReport-Schleswig 2001, 201

Unterhaltsanspruch bei Geburt - Berechnungsgrundlagen

SchlHOLG, Urteil vom 19.12.2000 - Aktenzeichen 8 UF 87/00

DRsp Nr. 2001/6868

Unterhaltsanspruch bei Geburt - Berechnungsgrundlagen

Die zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1570 BGB entwickelten richterlichen Grundsätze können auf den Betreuungsunterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter gem. § 1615 l BGB nicht entsprechend angwendet werden.

Normenkette:

BGB § 1570 § 1577 Abs. 2 § 1615 S. l ;

Tatbestand:

Die Klägerin zu 2) (im Folgenden Klägerin) und der Beklagte sind die Eltern des am 1998 geborenen Kindes J A, der Klägerin zu 1). Sie haben, ohne miteinander verheiratet zu sein, bis zum 15. 6. 1999 zusammengelebt. Seit der Trennung der Parteien lebt J A bei der Mutter.

Der Beklagte ist vollerwerbstätig bei der Firma R. Die Klägerin ist von Beruf kaufmännische Angestellte und war vor der Geburt des gemeinsamen Kindes ebenfalls bei der Firma R beschäftigt. Seit Juli 1999 arbeitet die Klägerin bei der Firma A in N mit ca. 32,4 Wochenstunden.