SchlHOLG - Urteil vom 25.05.2000
13 UF 88/99
Normen:
BGB § 1615l Abs. 2 § 1516 Abs. 1 § 157 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2000, 332
Vorinstanzen:
AG Pinneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 60 C 23/98

Unterhaltsanspruch bei nichtehelicher Geburt; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

SchlHOLG, Urteil vom 25.05.2000 - Aktenzeichen 13 UF 88/99

DRsp Nr. 2000/9348

Unterhaltsanspruch bei nichtehelicher Geburt; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

»Zur Berechnung des Unterhalts der Mutter einer nicht ehelich geborenen Tochter gegenüber dem Vater des Kindes bei gleichzeitigem Unterhaltsanspruch gegen einen geschiedenen Ehemann und gleichzeitiger Unterhaltsverpflichtung des Kindesvaters gegenüber einem weiteren nicht ehelich geborenen Kind.«

Normenkette:

BGB § 1615l Abs. 2 § 1516 Abs. 1 § 157 ;

Tatbestand:

Die am ... geborene Klägerin und der am ... geborene Beklagte sind Eltern des nicht ehelich geborenen Kindes ... L., geb. am ....

Der Beklagte erkannte durch Urkunde des Fachdienstes Soziale Dienste Amtspflegschaften und -vormundschaften des Kreises Pinneberg vom 27.08.1997 an, Vater der Tochter L zu sein, und verpflichtete sich, an das Kind ab 21.10.1996 den Regelunterhalt zzgl. 35 % des Regelbedarfs zu zahlen.

Die Klägerin hat aus einer im Jahre 1987 geschiedenen Ehe zwei weitere Kinder,

Je, geb. am ..., und

R, geb. am .