Die am 23. September 1968 und 14. Juli 1967 geborenen Beklagten sind eheliche Kinder des Klägers. Die Ehe ihrer Eltern ist seit 1975 geschieden. Solange die Beklagten minderjährig waren, oblag die elterliche Sorge der Mutter.
In einem vorausgegangenen Unterhaltsrechtsstreit ergingen gegen den - jetzigen - Kläger, der damals als Zahnarzt tätig war, am 3. April 1981 ein Teilanerkenntnisurteil des Amtsgerichts Jever auf Zahlung von monatlich je 50 DM und aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Februar 1982 am 26. März 1982 ein Teilanerkenntnisurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg auf Zahlung von weiteren monatlich je 500 DM Unterhalt an die - jetzigen - Beklagten. Weitergehende Unterhaltsansprüche wies das Oberlandesgericht zugleich durch Schlußurteil ab.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|