OLG Köln - Beschluss vom 21.04.2010
27 WF 21/10
Normen:
BGB § 1360; BGB § 1360a;
Fundstellen:
FamRZ 2010, 2076
NJW-RR 2010, 1301
Vorinstanzen:
AG Siegburg, vom 25.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 315 F 94/09

Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufnahme in ein Pflegeheim

OLG Köln, Beschluss vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 27 WF 21/10

DRsp Nr. 2010/10131

Unterhaltsanspruch eines Ehegatten nach Aufnahme in ein Pflegeheim

Ein Ehegatte kann sich gegenüber dem Anspruch des anderen auf Familienunterhalt nicht mit Erfolg darauf berufen, er benötige das von ihm bezogene Einkommen (hier: aus Renten), um seinen eigenen Bedarf zu decken und sei damit nicht in der Lage, dem Anderen Familienunterhalt zu gewähren.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 03.02.2010 wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg vom 25.01.2010 teilweise geändert. Ihr wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L. aus C. bewilligt, soweit mit der beabsichtigten Klage ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 416 € monatlich ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden soll.

Normenkette:

BGB § 1360; BGB § 1360a;

Gründe

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig und teilweise begründet.