Mit Beschluß vom 07. März 1994 wies das Amtsgericht - Familiengericht - Regensburg den Antrag der Antragstellerin ... auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe mangels Erfolgsaussicht zurück. Hiergegen richtet sich ihre Beschwerde vom 22. März 1994, der das Amtsgericht mit Verfügung vom 24. März 1994 nicht abhalf.
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