BGH - Urteil vom 03.05.1995
XII ZR 89/94
Normen:
BGB §§ 242, 328 Abs. 1, 2, §§ 1593, 1601 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 50
DNotZ 1996, 787
EzFamR BGB § 1601 Nr. 2
EzFamR aktuell 1995, 283
FamRZ 1995, 865
JuS 1995, 836
MDR 1995, 715
NJW 1995, 2031
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
LG Bochum,

Unterhaltsanspruch eines während der Ehe geborenen, aus einer heterologen Insemination hervorgegangenen Kindes

BGH, Urteil vom 03.05.1995 - Aktenzeichen XII ZR 89/94

DRsp Nr. 1995/5273

Unterhaltsanspruch eines während der Ehe geborenen, aus einer heterologen Insemination hervorgegangenen Kindes

»Zum Unterhaltsanspruch eines während der Ehe geborenen, aus einer heterologen Insemination hervorgegangenen Kindes gegen den geschiedenen Ehemann seiner Mutter, wenn seine Nichtehelichkeit aufgrund einer von ihm selbst erhobenen Anfechtungsklage festgestellt worden ist.«

Normenkette:

BGB §§ 242, 328 Abs. 1, 2, §§ 1593, 1601 ;

Tatbestand:

Die Mutter der beiden Kläger und der Beklagte waren miteinander verheiratet. Die Kläger stammen nicht von dem Beklagten ab. Der Beklagte ist zeugungsunfähig. Mit seiner Zustimmung unterzog sich die Mutter der Kläger einer heterologen Insemination, die zur Geburt der Kläger im November 1980 führte. Die Zustimmung des Beklagten zu der heterologen Insemination war in einer schriftlichen Vereinbarung enthalten, die er mit der Mutter der Kläger vor der Behandlung abgeschlossen hatte. Der genaue Text der Vereinbarung ist nicht mehr bekannt, die Urkunde ist nicht mehr vorhanden.