I. Die Beteiligten streiten um die Zuerkennung einer sog. Geschiedenenwitwenrente.
Die im Jahre 1922 geborene Klägerin war seit dem 11. Mai 1944 mit dem im Jahre 1919 geborenen - und am 8. Dezember 1991 verstorbenen - Versicherten L. W. verheiratet. Aus der Ehe sind zwei, 1949 und 1956 geborene, Kinder hervorgegangen. Die Ehe der Klägerin und des Versicherten wurde mit am 31. Juli 1973 rechtskräftig gewordenem Urteil aus dem Alleinverschulden des Versicherten geschieden (Landgericht Düsseldorf - 3 R 42/71).
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