Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Teilanerkenntnis- und Endbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Korbach vom 1. September 2020 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. April 2019 Unterhalt aus übergegangenem Recht in Höhe von 8.940,79 € zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Antragsteller 80 % und der Antragsgegner 20 % zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.356,74 € festgesetzt.
I.
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