I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 17.09.2021 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nordhorn geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegner werden verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft zu erteilen über ihre jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse unter Vorlage von Urkunden, aus denen sich ihre jeweiligen Einkünfte aus Rente, Erwerbstätigkeit oder aus Kapitalvermögen für die Monate April 2020 bis einschließlich März 2021 ergeben sowie Auskunft zu erteilen über Grundvermögen und Kapitalvermögen.
Im Übrigen wird der Beschluss vom 17.09.2021 aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Leistungsantrag (Antrag zu 2) einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Nordhorn zurückverwiesen.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
II. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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