FG München - Urteil vom 29.04.2005
15 K 5277/04
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 1a, 11 ;

Unterhaltsaufwendungen; Sonderausgaben

FG München, Urteil vom 29.04.2005 - Aktenzeichen 15 K 5277/04

DRsp Nr. 2006/2320

Unterhaltsaufwendungen; Sonderausgaben

Ein Sonderausgabenabzug für Krankheitskosten des dauernd getrennt lebenden Ehegatten scheidet aus, wenn die Aufwendungen durch Beihilfeleistungen des Dienstherrn und Zahlungen der privaten Krankenkasse abgedeckt werden.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 § 3 Nr. 1a, 11 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für Krankheitskosten der dauernd getrennt lebenden Ehefrau auch dann als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, wenn der Kläger (Kl) hierfür Beihilfeleistungen des Dienstherrn und Ersatzleistungen der privaten Krankenversicherung erhält.

I.