OLG Bamberg - Urteil vom 16.04.1992
2 UF 266/90
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
EzFamR BGB § 1603 Nr. 18
FamRZ 1992, 1295
FuR 1992, 368
NJW 1993, 601

Unterhaltsbemessung bei hochverschuldetem Unterhaltspflichtigen

OLG Bamberg, Urteil vom 16.04.1992 - Aktenzeichen 2 UF 266/90

DRsp Nr. 1995/2737

Unterhaltsbemessung bei hochverschuldetem Unterhaltspflichtigen

»1. Bei einem hochverschuldeten Unterhaltspflichtigen ist es eine Frage der Abwägung im Einzelfall, ob und inwieweit die Unterhaltsansprüche des getrennt lebenden Ehegatten zurückstehen müssen.«2. Ob Verbindlichkeiten auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten vor der Berechnung des Trennungsunterhaltes von seinem Einkommen abzuziehen sind, kann nur nach umfassender Abwägung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden.3. Verbindlichkeiten sind nur insofern zu berücksichtigen, als tatsächlich Rückzahlungen geleistet werden.