Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Jülich vom 28.04.2010 (AZ..
Dem Antragsgegner wird unter Abweisung des weitergehenden Antrages aufgegeben, rückständigen Unterhalt für den Zeitraum vom 10.06.2009 bis zum 31.08.2009 in Höhe von 135,28 € nebst 5% Punkten über dem Basiszinssatz von 302,66 € ab 13.06.2009, von weiteren 371,00 € ab 07.07.2009 und von weiteren 371,00 € ab 06.08.2009 jeweils bis 24.05.2010 und von 135,28 € ab dem 25.05.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
I.
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