OLG Köln - Beschluß vom 06.12.1995
16 Wx 130/95
Normen:
BGB § 1612 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 1996, 963
OLGReport-Köln 1996, 120

Unterhaltsbestimmungen für volljährige türkische Frau

OLG Köln, Beschluß vom 06.12.1995 - Aktenzeichen 16 Wx 130/95

DRsp Nr. 1996/20599

Unterhaltsbestimmungen für volljährige türkische Frau

Versuchen Eltern die Generationskonflikte mit dem in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Kind in mehr als nur einem einmaligen Ausnahmefall mittels Gewalttätigkeiten zu lösen und zeigen sie dadurch, daß sie das Selbstbestimmungsrecht ihres erwachsenen Kindes nicht zu achten bereit sind, rechtfertigt dies die Ersetzung des elterlichen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Form der Unterhaltsgewährung.

Normenkette:

BGB § 1612 Abs. 2 S. 2;

Gründe: