OLG Saarbrücken - Beschluss vom 29.06.2009
9 WF 63/09
Normen:
ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 4; BGB § 1612 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRB 2009, 337
FamRZ 2010, 219
OLGReport-Saarbrücken 2009, 901
Vorinstanzen:
AG St. Wendel, vom 22.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 145/09

Unterhaltsbestimmungsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.2009 - Aktenzeichen 9 WF 63/09

DRsp Nr. 2009/23599

Unterhaltsbestimmungsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Steht das Sorgerecht einem Elternteil alleine zu, kann grundsätzlich auch nur dieser allein die Entscheidung zum Unterhalt treffen; der nicht sorgeberechtigten Elternteil hat gegenüber dem alleinberechtigten Elternteil kein Unterhaltsbestimmungsrecht.

Tenor:

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde "Beschwerde" des Klägers gegen die Zurückweisung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -St. Wendel vom 22. Mai 2009 - 16 F 145/09 UK - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 127 Abs. 4; BGB § 1612 Abs. 2;

Gründe:

Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers, als welche dessen am 10. Juni 2009 eingegangenes Rechtsmittel gegen den ihm am 27. Mai 2009 zugestellten Beschluss des Familiengerichts vom 22. Mai 2009 - 16 F 145/09 UK - zu behandeln ist, hat in der Sache keinen Erfolg.