Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde "Beschwerde" des Klägers gegen die Zurückweisung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -St. Wendel vom 22. Mai 2009 - 16 F 145/09 UK - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die gemäß §
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