FG Hessen, vom 23.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1056/99
Unterhaltsleistungen an Geschwister
BFH, Urteil vom 23.10.2002 - Aktenzeichen III R 57/99
DRsp Nr. 2003/464
Unterhaltsleistungen an Geschwister
»Nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 1996 sind nur noch Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Unterstützt der Steuerpflichtige Angehörige, die nicht mit ihm zusammen in einem Haushalt leben und denen gegenüber er zivilrechtlich nicht zum Unterhalt verpflichtet ist, kann er die Unterhaltszahlungen auch dann nicht nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 1996 als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn der Anspruch der Angehörigen auf Sozialhilfe wegen dieser Unterhaltsleistungen gemäß § 2BSHG entfällt oder gemindert wird.«