Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 05.04.2016, Aktenzeichen
Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Antragstellerin.
3.Der Verfahrenswert wird auf 4.176,00 € festgesetzt.
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