Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop vom 6.8.2013 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt abgeändert:
Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin G aus S bewilligt, soweit er beantragt, die Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung des Jugendamtes der Stadt C vom 23.9.2003, Urkunden-Nr. 121/2003, Az. ###, dahingehend abzuändern, dass der Antragsteller dem Antragsgegner ab dem 1.9.2013 Unterhalt in Höhe von 134,00 € monatlich schuldet.
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