Der Kläger stammt aus der geschiedenen Ehe der Beklagten. Er lebt bei seinem Vater, der auch die elterliche Sorge für ihn hat. Sein Vater bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente und hat für sich und den Kläger ergänzende Sozialhilfe bezogen. Der Kläger hat die Hauptschule abgeschlossen und besucht jetzt eine Schule mit dem Ziel, den Realschulabschluss zu erreichen. Er erhält in der Zeit vom 1. September 1999 bis zum 14. Juli 2000 eine Berufsausbildungsbeihilfe von monatlich 403 DM.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|