BGH - Urteil vom 15.12.1993
XII ZR 172/92
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1 Erwerbsobliegenheit 1
BGHR ZPO § 323 DDR-Unterhaltstitel 2
FamRZ 1994, 372
FuR 1994, 110
MDR 1994, 483
NJ 1994, 269
NJW 1994, 1002
Vorinstanzen:
BezirksG Chemnitz,
KreisG Chemnitz-Stadt,

Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im Beitrittsgebiet ansässigen Elternteils

BGH, Urteil vom 15.12.1993 - Aktenzeichen XII ZR 172/92

DRsp Nr. 1994/1166

Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im Beitrittsgebiet ansässigen Elternteils

»Zur Unterhaltspflicht eines im Beitrittsgebiet ansässigen Elternteils, der sich dort zur Erlangung einer erstmaligen Berufsausbildung einer Umschulungsmaßnahme unterzieht.«

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die am 8. Juli 1979 geborene Klägerin ist die Tochter des Beklagten, dessen Ehe mit der Mutter der Klägerin durch Urteil des Kreisgerichts Karl-Marx-Stadt, Stadtbezirk Süd, vom 26. März 1985, rechtskräftig seit 4. Mai 1985, geschieden wurde. In diesem Urteil wurde der Mutter das elterliche Erziehungsrecht übertragen und der Beklagte auf der Grundlage seines damaligen Einkommens von rund 791 Mark (DDR-Währung) verurteilt, an die Klägerin bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen monatlichen Unterhalt von 100 Mark und danach von 120 Mark zu zahlen. Die Klägerin lebt nunmehr in Baden-Württemberg.