OLG Koblenz - Urteil vom 03.02.1998
15 UF 615/97
Normen:
BGB § 1578 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 507
Vorinstanzen:
AG Bitburg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 268/95

Unterhaltsprägende Wirkung von Pflegegeld

OLG Koblenz, Urteil vom 03.02.1998 - Aktenzeichen 15 UF 615/97

DRsp Nr. 1999/9765

Unterhaltsprägende Wirkung von Pflegegeld

Eine Erhöhung des Pflegegelds prägt die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 BGB, wenn die Erhöhung ohne Antragstellung und ohne Begutachtung erfolgte.

Normenkette:

BGB § 1578 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Auf den zulässigen Einspruch ist über die Berufung des Beklagten, soweit über sie durch das Teilversäumnisurteil des Senats vom 22. Oktober 1997 entschieden worden ist, erneut zu befinden; die Klägerin, die ebenfalls Einspruch gegen das Teilversäumnisurteil des Senats eingelegt hatte, hat ihren Einspruch im Termin vom 13. Januar 1998 zurückgenommen.

Die Berufung des Beklagten hat keinen Erfolg; vielmehr verbleibt es bei dem angefochtenen Urteil, soweit durch dieses die Widerklage des Beklagten abgewiesen worden ist.