SchlHOLG - Urteil vom 22.12.2000
8 UF 16/00
Normen:
BGB §§ 1601 ff ; ZPO § 323 Abs. 2 § 323 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FuR 2001, 570
OLGReport-Schleswig 2001, 181

Unterhaltsrecht - selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners - Anrechnung von Einkommen während Übergangszeit

SchlHOLG, Urteil vom 22.12.2000 - Aktenzeichen 8 UF 16/00

DRsp Nr. 2001/6863

Unterhaltsrecht - selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust des Unterhaltsschuldners - Anrechnung von Einkommen während Übergangszeit

Nach einem selbstverschuldeten Arbeitsplatzverlust muß sich der Unterhaltsschuldner nur für eine Übergangszeit von wenigen Monaten verdienstmäßig so stellen lassen, wie er stehen würde, wenn er den Arbeitsplatz noch hätte.

Normenkette:

BGB §§ 1601 ff ; ZPO § 323 Abs. 2 § 323 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die 1983 geborene Beklagte ist die eheliche Tochter des Klägers. Die Ehe des Klägers mit der Mutter der Beklagten wurde 1989 rechtskräftig geschieden.

Durch Urkunde des Städtischen Jugendamts der Stadt S vom 27. 6. 1996 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte mit Wirkung vom 1. 6. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 575 DM zu zahlen. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Abänderung dieser Unterhaltsverpflichtung.