OLG Stuttgart - Urteil vom 11.11.1993
16 UF 235/93
Normen:
AbgG (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages - Abgeordnetengesetz) § 12 ; BGB § 1361 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)277g-h (Ls)
FamRZ 1994, 1251
NJW-RR 1994, 133
Vorinstanzen:
AG Ravensburg, vom 03.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 77/93

Unterhaltsrechtliche Bewertung der steuerfreien Kostenpauschale eines Bundestagsabgeordneten

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.1993 - Aktenzeichen 16 UF 235/93

DRsp Nr. 1994/13351

Unterhaltsrechtliche Bewertung der steuerfreien Kostenpauschale eines Bundestagsabgeordneten

1. Die steuerfreie Kostenpauschale eines Bundestagsabgeordneten zählt unterhaltsrechtlich zu seinem Einkommen, soweit sie tatsächlich zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung steht, sie also nicht durch tatsächliche Aufwendungen des Abgeordneten verbraucht wird.2. Parteispenden gehören nicht zu den Aufwendungen, die aus der Kostenpauschale zu bestreiten sind. Sie verringern damit das für die Unterhaltsberechnung zugrundezulegende Einkommen nicht.

Normenkette:

AbgG (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages - Abgeordnetengesetz) § 12 ; BGB § 1361 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Trennungsunterhaltsansprüche der Klägerin gegenüber dem Beklagten ab 01.03.1993.

Die Parteien haben 1979 geheiratet. Aus der Ehe ist ein Kind, G-, geboren am 19.10.1981, hervorgegangen. Im April 1991 hat die Klägerin sich vom Beklagten getrennt. Ein Scheidungsverfahren ist noch nicht anhängig.