OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.07.2003
9 UF 4/03
Normen:
BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1514

Unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 9 UF 4/03

DRsp Nr. 2005/7625

Unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit

Verrichtet der unterhaltspflichtige Vater eines minderjährigen Kindes Untertage- und Wechsel-Schichtarbeit unter Ausschöpfung der arbeitszeitlichen Grenzen von acht Stunden Arbeit täglich, so ist ihm die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht zuzumuten.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 1514