Unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2003 - Aktenzeichen 9 UF 4/03
DRsp Nr. 2005/7625
Unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit
Verrichtet der unterhaltspflichtige Vater eines minderjährigen Kindes Untertage- und Wechsel-Schichtarbeit unter Ausschöpfung der arbeitszeitlichen Grenzen von acht Stunden Arbeit täglich, so ist ihm die Ausübung einer Nebentätigkeit nicht zuzumuten.