Die am 21.10.1943 geborene Klägerin nimmt den Beklagten - ihren geschiedenen Ehemann - wegen Scheidungsunterhalts ab März 1991 in Anspruch.
Die am 31. Juli 1965 geschlossene Ehe der Parteien, aus der die am 25. Mai 1967 geborene Tochter I. und die am 6. Mai 1972 geborene Tochter N. stammen, ist seit dem 13. Dezember 1985 rechtskräftig geschieden.
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