Unterhaltsverwirkung bei Leugnen eigener Einkünfte
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.08.1995 - Aktenzeichen 5 UF 147/94
DRsp Nr. 1996/3416
Unterhaltsverwirkung bei Leugnen eigener Einkünfte
»Das substantiierte Leugnen eigener Einkünfte (hier: sowohl aus einer Erwerbstätigkeit als auch aus Kapitalvermögen,) kann als versuchter Prozeßbetrug zur Verwirkung eines (hier: über ein Teilanerkenntnisurteil hinausgehenden) nachehelichen Unterhaltsanspruches führen.«