Dem Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin für ihr Kind X ab dem 01.01.2020 vorläufig, längstens für die Zeit bis zum 31.07.2020, Unterhaltsvorschuss zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz wegen der Einstellung der Zahlung von Unterhaltsvorschuss.
Die im Jahr 1997 geborene Antragstellerin ist Mutter eines am X2018 in X geborenen Kindes. Sie lebt mit ihm im Haushalt ihrer Eltern. Diese sind mit ihr am 01.05.2019 von X nach X umgezogen. Im Herbst 2019 hat die Antragstellerin ein Studium an der X Hochschule X begonnen.
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