I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte im Streitjahr 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Einkommensteuererklärung für 1996 machte er Unterhaltszahlungen an seine Mutter, die zusammen mit ihm und seinen beiden volljährigen Brüdern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, in Höhe von 11 698 DM als außergewöhnliche Belastung nach § 33a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend.
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