BVerfG - Beschluß vom 09.08.2001
1 BvR 1262/01
Normen:
LPartDisBG;
Fundstellen:
NJW 2001, 3323

Unterlassen der Ausführung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften im Freistaat Bayern

BVerfG, Beschluß vom 09.08.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 1262/01

DRsp Nr. 2001/11842

Unterlassen der Ausführung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften im Freistaat Bayern

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Ausführung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften im Freistaat Bayern ist bei zweifelhafter Zulässigkeit insgesamt jedenfalls deshalb ohne Aussicht auf Erfolg, weil es sich nicht um eine evidente Pflichtverletzung des Landesgesetzgebers handelt.

Normenkette:

LPartDisBG;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die bisher im Freistaat Bayern nicht erfolgte Ausführung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartDisBG) vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist.