I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die bisher im Freistaat Bayern nicht erfolgte Ausführung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (LPartDisBG) vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist.
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