Durch Beschluss vom 25.7.02 hat das Amtsgericht Aachen gegen die 17-jährige Betroffene antragsgemäß Haft zur Sicherung der Abschiebung für die Dauer von drei Monaten angeordnet. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde blieb erfolglos.
Die zulässige sofortige weitere Beschwerde (§§
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