1. Die sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 20.08.2024 (insoweit mehrere Verfahren betreffend, vgl. die Aktenzeichen des Amtsgerichts im hiesigen Rubrum) richtende sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 04.09.2024 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin.
3. Der Beschwerdewert beträgt 10.000 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die gemäß §§
I.
Für die mit dem ursprünglichen Ablehnungsgesuch vorgebrachten Gründe aus dem Schriftsatz vom 20.06.2024 folgt dies schon daraus, dass diese Gründe nicht rechtzeitig vorgebracht worden sind.
1.
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