Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des 26. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 8. März 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
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